// IT-Benutzerordnung
IT-Benutzerordnung
Benutzerordnung des Schulnetzwerks
Das Computernetzwerk ist Eigentum des Schulzentrums und steht dir im Rahmen deiner Schulausbildung zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet ist Teil der Schulordnung und dient dem Schutz aller Beteiligten – der Schüler, des Lehrerkollegiums und der Schule.
Der Computerraum enthält wichtige Geräte und Programme. Alle Nutzer sollen diese rücksichtsvoll behandeln und im Raum Ordnung halten.
Folgende Regeln sind einzuhalten:
- 1. Jeder Schüler erhält einen individuellen Zugang zum Schulnetzwerk, bestehend aus dem Benutzernamen und einem Passwort. Der Computerzugang erfolgt nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer von der Schule beauftragten Person.
- 2. Jeder Schüler ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder Schüler ist für alle Aktivitäten, die mit seinem Benutzernamen durchgeführt werden, verantwortlich.
- 3. Es dürfen keine Änderungen der Systemeinstellungen vorgenommen werden. Des Weiteren darf keine Software ohne Zustimmung einer Lehrperson kopiert, aus dem Internet heruntergeladen oder auf dem Rechner installiert werden.
- 4. Die Urheberrechte von Bildern und Texten dürfen in keiner Weise durch unerlaubte Verbreitung oder Veränderung gebrochen werden. Ohne Genehmigung des Autors dürfen keine Inhalte kopiert oder veröffentlicht werden – insbesondere nicht aus dem Schulnetzwerk.
- 5. Der Besuch und das Weiterverbreiten von pornographischen, gewaltdarstellenden oder anderen nicht jugendfreien bzw. illegalen Seiten ist untersagt.
- 6. Es dürfen von der Schule aus keine Einträge in Gästebücher oder Foren gemacht werden. Gewaltverherrlichende, pornographische oder andere illegale Inhalte dürfen keinesfalls verbreitet werden. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
- 7. Der direkte Ausdruck von Dokumenten aus dem Internet ist nicht gestattet.
- 8. An Schulrechnern dürfen ohne Zustimmung der Lehrperson keine Instant-Messenger-Programme oder Chatrooms genutzt werden.
- 9. Es ist verboten, Onlineverträge oder kostenpflichtige Angebote über die Schule oder für sich selbst abzuschließen oder anzunehmen.
- 10. Das Kopieren von Dateien auf mitgebrachte Hardware (z. B. USB-Stick) und umgekehrt ist nur mit Erlaubnis der aufsichtführenden Lehrkraft erlaubt.
- 11. Die Nutzung des Computerraums darf nur unter Aufsicht einer Lehrperson und ordnungsgemäß erfolgen. Nach der Nutzung sind Abmeldung, Fenster schließen sowie eine saubere Übergabe Pflicht.
- 12. Die Geräte im Computerraum dürfen ausschließlich für schulische Zwecke verwendet werden.
- 13. Von Schülern verursachte Schäden sind unverzüglich den zuständigen Netzwerkbetreuern zu melden.
- 14. Das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Tonaufnahmen ist nur im Rahmen des Unterrichts oder eines Projekts unter Aufsicht erlaubt. Zuwiderhandlungen haben strafrechtliche Konsequenzen.
- 15. Die Nutzung von Handys und MP3-Playern ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Der Einsatz für Aufnahmen hat nicht nur schulische, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Wichtige Information für die Eltern:
- 1. Die über das Internet bereitgestellten Informationen entstammen weltweit verteilten Quellen. Sie unterliegen keiner hausinternen Auswahl. Sollte jemand sich durch solche Inhalte verletzt oder angegriffen fühlen, ist dies mit dem Urheber der Information zu klären. Die Schule übernimmt hierfür keine Verantwortung.
- 2. Das Schulzentrum erfüllt seine Aufsichtspflicht durch Netzsperren für jugendgefährdende Seiten und regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs. Dazu darf der Datenverkehr protokolliert und analysiert werden.
- 3. Jeder Schüler erhält ein persönliches Nutzerverzeichnis. Lehrkräfte dürfen diese Ordner stichprobenartig auf illegale Inhalte wie Pornografie oder Gewaltmaterial kontrollieren.
- 4. Alle Schüler sollen über eine schulisch genutzte E-Mail-Adresse verfügen (z. B. gmx.de, web.de). Diese Adresse dient ausschließlich schulischen Zwecken. Die Schule behält sich stichprobenartige Kontrollen vor. Für diese Form der Kommunikation ist Ihr Einverständnis erforderlich.
- 5. Das Fernmeldegeheimnis wird gewährleistet.
- 6. Die Nutzung des Computerraums ist nur unter Aufsicht einer Lehrperson und ordnungsgemäß gestattet. Nach der Nutzung müssen sich die Schüler abmelden, Fenster schließen und den Raum sauber verlassen.
- 7. Die Geräte im Computerraum sind ausschließlich für schulische Zwecke vorgesehen.
- 8. Von Schülern verursachte Schäden sind unverzüglich den zuständigen Netzwerkbetreuern zu melden.
- 9. Das Filmen, Fotografieren oder Anfertigen von Tonaufnahmen ist nur im Rahmen des Unterrichts oder eines Projekts unter Aufsicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
- 10. Die Nutzung von Handys und MP3-Playern ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Der Missbrauch zu Aufnahmen hat sowohl schulrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen.