// Hausordnung
Hausordnung
zur Förderung der Schulgemeinschaft und zur Förderung von Respekt und Toleranz
Es ist verboten …
- 1. andere körperlich oder seelisch zu verletzen.
- 2. fremdes Eigentum zu stehlen, zu beschädigen oder zu zerstören.
- 3. das Schulhaus oder Schulgelände zu verunreinigen.
- 4. die Toiletten ihrem Zweck in jeglicher Art zu entfremden.
- 5. das Schulgelände unerlaubt zu verlassen.
- 6. Rauschmittel jeglicher Art zu konsumieren (vgl. §93 der ÜSchO).
- 7. Fahrgeräte während der Unterrichtszeit zu benutzen.
- 8. Schneebälle zu werfen oder Eisbahnen anzulegen.
- 9. alle Arten mobiler Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablet, etc.) inkl. Kopfhörer auf dem Schulgelände sichtbar mitzuführen und zu benutzen. Vor allem die Aufnahme und Wiedergabe von Ton- und Bildmaterial ist untersagt. Sonderregelungen für unterrichtliche Zwecke erteilt nur der Fachlehrer.
- 10. während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen. Während des Unterrichts zu trinken, ist nur erlaubt, wenn der Fachlehrer es gestattet.
- 11. unangemessen gekleidet in der Schule zu erscheinen.
- 12. sich während der großen Pausen im Schulgebäude aufzuhalten. (Ausnahme: Regenpause)
- 13. sich in Freistunden außerhalb des Eingangsbereiches der Schule aufzuhalten.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet …
- 14. den Anweisungen aller Lehr- und Verwaltungskräfte sowie aufsichtsbeauftragter Personen (z.B. Schüleraufsichten, Busfahrer und -lotsen) Folge zu leisten.
- 15. während den Fünf-Minutenpausen in ihren Klassen die Materialien für die Folgestunde auf den Tisch zu legen. Die Fünf-Minuten-Pause dient zur Vorbereitung der nachfolgenden Stunde.
- 16. sich in den ihnen zugeordneten Räumen aufzuhalten.
- 17. sich an den Bushaltestellen während der Wartezeiten diszipliniert zu verhalten.
- 18. immer ihren Schülerausweis mit sich zu führen.