Hausordnung

// Hausordnung

Hausordnung

zur Förderung der Schulgemeinschaft und zur Förderung von Respekt und Toleranz

Es ist verboten …

  • 1. andere körperlich oder seelisch zu verletzen.
  • 2. fremdes Eigentum zu stehlen, zu beschädigen oder zu zerstören.
  • 3. das Schulhaus oder Schulgelände zu verunreinigen.
  • 4. die Toiletten ihrem Zweck in jeglicher Art zu entfremden.
  • 5. das Schulgelände unerlaubt zu verlassen.
  • 6. Rauschmittel jeglicher Art zu konsumieren (vgl. §93 der ÜSchO).
  • 7. Fahrgeräte während der Unterrichtszeit zu benutzen.
  • 8. Schneebälle zu werfen oder Eisbahnen anzulegen.
  • 9. alle Arten mobiler Endgeräte (Smartphones, Smartwatches, Tablet, etc.) inkl. Kopfhörer auf dem Schulgelände sichtbar mitzuführen und zu benutzen. Vor allem die Aufnahme und Wiedergabe von Ton- und Bildmaterial ist untersagt. Sonderregelungen für unterrichtliche Zwecke erteilt nur der Fachlehrer.
  • 10. während des Unterrichts zu essen oder Kaugummi zu kauen. Während des Unterrichts zu trinken, ist nur erlaubt, wenn der Fachlehrer es gestattet.
  • 11. unangemessen gekleidet in der Schule zu erscheinen.
  • 12. sich während der großen Pausen im Schulgebäude aufzuhalten. (Ausnahme: Regenpause)
  • 13. sich in Freistunden außerhalb des Eingangsbereiches der Schule aufzuhalten.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet …

  • 14. den Anweisungen aller Lehr- und Verwaltungskräfte sowie aufsichtsbeauftragter Personen (z.B. Schüleraufsichten, Busfahrer und -lotsen) Folge zu leisten.
  • 15. während den Fünf-Minutenpausen in ihren Klassen die Materialien für die Folgestunde auf den Tisch zu legen. Die Fünf-Minuten-Pause dient zur Vorbereitung der nachfolgenden Stunde.
  • 16. sich in den ihnen zugeordneten Räumen aufzuhalten.
  • 17. sich an den Bushaltestellen während der Wartezeiten diszipliniert zu verhalten.
  • 18. immer ihren Schülerausweis mit sich zu führen.